Zuschuss zur Digitalisierung (BAFA)

Sichern Sie sich staatliche Förderung für Beratung zur Digitalisierung

Lassen Sie sich als Apotheke eine individuelle Digitalisierungsberatung vom Staat bezuschussen und zusätzlich wird geprüft, ob Ihre Digitalisierungsmaßnahmen förderfähig sind. Die Analyse Ihrer Anforderungen und Rahmenbedingungen ist Basis für eine kosteneffiziente Umsetzung.

Die Beratung erfolgt in Kooperation mit einem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelisteten erfahrenen Berater, der Sie bei der Abwicklung begleitet, dies beinhaltet die Förderprüfung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Beratung sowie die Betreuung der Einreichung von Belegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung, sprechen Sie uns an.

Was bedeutet dies konkret für Ihre Apotheke?

Welche Förderzwecke gibt es

  • Beratung zu strategischen Fragestellungen: BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ermöglicht Zuschüsse von 50 % in den alten, je nach Region sogar bis zu 80 % in den neuen Bundesländern. * 
  • Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: je nach Bundesland können nicht rückzahlbare Fördermittelprogramme zur Anwendung kommen, wobei eine Auszahlung des Zuschusses von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundeslands abhängt. (Beispiel Sachsen siehe untenstehend)

Was umfasst die Beratung zu strategischen Fragestellungen gefördert durch die BAFA?

Grob gesagt bedeutet dies, dass der „Fahrplan“ gefördert wird, aber nicht die „Fahrt“.
Der Berater erstellt mit Ihnen das Konzept (Analyse + Handlungsempfehlungen) für eine möglich folgende Umsetzung, wobei die Umsetzung der passend für Ihr Unternehmen ermittelten Maßnahmen nicht durch den Berater begleitet wird. Hier steht Ihnen das Apovena-Team gern zur Verfügung, wobei Leistungen so leichter und effizienter umgesetzt werden können.

Wie erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer geplanten Digitalisierungsmaßnahmen konkret in Ihrem Bundesland?

Unabhängig von der Analyse Ihrer Apotheke im Hinblick auf Optimierungspotential bei Ihren Prozessen und finanziellen Planungen wird geprüft, ob es in dem Bundesland Ihrer Betriebsstätte Förderprogramme gibt, die konkrete Investitionen bzw. Maßnahmen fördern.

Wir schaffen für Sie die Brücke von der Beratung zur Umsetzung

So profitieren Sie doppelt: Sie erhalten eine geförderte Strategie und können für die Umsetzung möglicherweise weitere Fördermittel nutzen und die Umsetzung wird grundsätzlich vereinfacht.

Was wird gefördert durch das BAFA-Förderprogramm?

Gefördert werden konzeptionelle Beratungen mit einem klaren Fahrplan, die individuell auf Ihre Apotheke zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wirtschaftliche Fragen
    Beispiel: Wie kann meine Apotheke auch bei sinkenden Margen rentabel bleiben?
  • Finanzielle Fragen
    Beispiel: Welche Kostenstrukturen lassen sich optimieren, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden?
  • Personelle Fragen
    Beispiel: Wie finde und binde ich qualifiziertes pharmazeutisches Personal?
  • Organisatorische Fragen
    Beispiel: Wie kann ich die Abläufe im Rezeptmanagement oder in der Warenwirtschaft effizienter gestalten oder auch durch eine bessere Aufgabenverteilung inklusive eines Leitfadens zur Umsetzung das Personal entlastet?
  • Konzeptionelle Fragen – konkrete Beispiele hierfür sind:
  • Beispiel 1: Entwicklung einer Go-to-Market-Strategie bzw. eines konzeptionellen Maßnahmenplans für die Apotheke unter Analyse der Ausgangslage (z. B. Standort, Wettbewerb, Kundenstruktur)
  • Beispiel 2: Erarbeitung von Handlungsoptionen und Alternativen (z. B. digitale Vertriebskanäle, Zusatzservices, Spezialisierung)
  • Beispiel 3: Effizienzsteigerung durch Nutzung digitaler Preisschilder (Analyse, Alternativen, Handlungsempfehlung, Vorlagen)

Vorlagen und Konzepte (z. B. Checklisten, Prozesshandbücher, Beispielkampagnen) sind förderfähig, weil sie Teil der Beratungsleistung und des Beratungsberichts sind.

Was wird nicht gefördert durch das BAFA-Förderprogramm?

Nicht förderfähig sind Umsetzungsmaßnahmen oder Tätigkeiten, die keine konzeptionelle Beratung darstellen. Zu den nicht förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise: Erstellung einer neuen Website, Schaltung von Online-Werbung, Kauf von Software oder Geräten, konkrete Werbeanzeigen buchen, Social-Media-Kampagnen einrichten, Flyer gestalten und drucken, Software einführen oder bedienen, reine Fachtätigkeiten wie die Buchführung.

👉 In jedem Fall kann jedoch eine vorherige Beratungsleistung gefördert werden, um die Dienste und Leistungen effizienter zu planen und einzurichten.

Beispiel Sachsen: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen 

Da wir ganzheitlich denken, wird konkret geprüft, ob Ihre Vorhaben zur Umsetzung von Digitalisierungs- oder Investitionsförderprogramme, wie z.B. ein digitales Preisauszeichnungssystem unter Einbindung in Ihr Warenwirtschaftssystem Bundesland-spezifisch förderfähig ist. Förderfähig können auch sein:

  • Social-Media-Kommunikationskonzepte (keine Umsetzungsmaßnahmen)
  • Digitale Vertriebskanäle, Plattformen und Applikationen
  • Umfassende Digitalisierungsstrategie
  • Digitale Fernwartungsanwendungen
  • Digitale Notfallsysteme
  • Warenwirtschaftssysteme (ERP)
  • (Digitale) Standards und Normen
  • IT- und/oder Datensicherheitskonzepte
  • Anwendersteuerungssoftware (keine Maschinensteuerungssoftware)
  • Datenbasierte Dienstleistungen
  • Projekte im Bereich der Usabillity-Verbesserung
  • Verbesserung von Prozessen für Kunden- und Lieferantenschnittstelle (inkl. Aftersales)
  • Digitales Abbild von bisher nicht digitalen Prozessen
  • Medienbruchfreie Systeme
  • Innerbetriebliche Breitbandnetze
  • Digitale Workflows mit Lieferanten und Kunden (Digitalisierung Wertschöpfungskette)
  • CRM-Systeme
  • Vernetzung Ihrer Warenwirtschaft (ERP)- und Produktionssysteme

Zu beachten ist, dass Hardware zur Automatisierung wie bei Lagersystemen oftmals nicht förderfähig ist unter dem Aspekt der Digitalisierung, möglicherweise aber Software, wobei zusätzlich Mindestanforderungen an Ihre Investitionssumme gestellt werden.  

Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können

Fördermittelprogramme können jederzeit auslaufen oder die rechtlichen Bestimmungen können sich ändern. Deshalb ist zeitpunktbezogenen und individuell zu prüfen, ob ein Programm für Sie anwendbar ist und Sie in den Genuss von nicht rückzahlbaren Zuschüssen kommen können. Durch die Kooperation mit erfahrenen Beratern wird sichergestellt, dass Sie professionell und zielführend beraten werden. Die Analyse Ihrer Anforderungen und Rahmenbedingungen sollte stets dabei die Basis für eine kosteneffiziente Umsetzung darstellen. 

 👉 Gerne unterstützen wir Sie und das Beraterteam, sprechen Sie uns an.


* Zuschuss für eine Betriebsstätte im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) beträgt 80 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 %. Haushaltsmittel müssen verfügbar sein.