Barrierefreiheit: BFSG tritt am 28.6.2025 in Kraft

Fakten, die jeder Apotheker zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kennen sollte

Durch die neue Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit sollen alle Menschen Internet-Angebote uneingeschränkt nutzen können, einschließlich Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dies bringt neue Pflichten für Ihre Webseite mit sich, insbesondere:

  • eine technisch zugängliche Gestaltung gemäß EN 301 549 / WCAG 2.1 AA,
  • eine stets aktuelle „Erklärung zur Barrierefreiheit“,
  • sowie ein professionelles Feedback-Management für Barriere-Meldungen.

Ihre APOVENA-Plattform bietet bereits eine sehr gute technische Grundlage für den barrierefreien Zugang zu Ihrer Website, jedoch erfordert das BFSG laufende Aufmerksamkeit. Deshalb stellen wir unseren Kunden zwei praxisnahe Service-Optionen, um Ihre Webseite BFSG-konform zu machen und Sie im Apothekenalltag spürbar zu entlasten.

APOVENA Service-Optionen zur Barrierefreiheit

Option A: Das Komplettpaket

Für maximale Entlastung und kontinuierliche Sicherheit Ihrer APOVENA-Webseite.

Option B: Die Basislösung

Solide Grundlage für Ihre aktive Mitwirkung und Eigenverantwortung.

LEISTUNG / MERKMAL OPTION A – KOMPLETTPAKET OPTION B – BASISLÖSUNG
1. Einrichtung & Initial-Analyse (einmalig)
– Standard-Initial-Analyse Ihrer Webseite (inkl. Protokoll)
– Detaillierte Prüfung & Handlungsempfehlungen (Protokoll, Abstimmung)
– Einrichtung „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (via Snippet)
(Initialbefüllung, laufende Pflege durch Sie)
– Einrichtung Feedback-System
an AMAMEDIS

an Ihre Apotheken-E-Mail
2. Laufende Betreuung (pro Monat)
– Professionelles Feedback-Management durch AMAMEDIS
(Apotheke zuständig)
– Laufende inhaltl. Aktualisierung Erklärung (via Snippet)
(Apotheke zuständig)
– Laufende Basis-Optimierung Ihrer APOVENA-Seite (bis 15 Min./Monat)
– Support kostenfrei*
– wiederholte vollständige Barrierefreiheits-Analyse nach Bedarf
50% des aktuellen Einrichtungspreises

* individueller Aufwand, z. B. Videos untertiteln o.ä., wird mit 25 € /15 Min. berechnet

** 25 € /15 Min. für alle Leistungen ab dem ersten Kontakt

Faire Preise für einen leichteren Apothekenalltag

Option A – das Komplettpaket

Für APOVENA-Partner

  • Einrichtung & Analyse: 199,00 € (einmalig) pro Website
  • Laufende Betreuung: 22,90 €/Monat und Website

Für andere Apotheken

  • Einrichtung & Analyse: 399,00 € (einmalig) pro Website
  • Laufende Betreuung: 25,90 €/Monat und Website

Option B – die Basis-Lösung

für APOVENA-Partner

  • Einrichtung & Analyse: 199,00 € (einmalig) pro Website
  • Supportkosten nach Aufwand

Für andere Apotheken

  • Einrichtung & Analyse: 399,00 € (einmalig) pro Website
  • Supportkosten nach Aufwand

👉 Sehen Sie ein Beispiel, wie Ihre „Erklärung zur Barrierefreiheit“ inkl. Meldeformular und laufender Aktualisierung und Betreuung aussehen könnte.

👉 Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen unseren Service gern ausführlich oder buchen für Sie Ihre gewählte Option.

Mit dem APOVENA Komplettpaket sind Sie allen Anforderungen rund um Prüfung, Gewährleistung und Beschwerdemanagement der Barrierefreiheit gewachsen, ohne eigene personelle Ressourcen hierfür bereitzuhalten.

Rechtliche Vorgaben: Beschwerde-Management jetzt Pflicht

Ab dem 28.6.2025 haben Nutzer das Recht, Barrieren auf Ihrer Webseite zu melden. Auf diese Meldungen muss zeitnah und angemessen reagiert werden. Bleibt eine Reaktion aus oder ist sie unzureichend, ist der Weg zur Schlichtungsstelle BGG für den Nutzer oft der nächste Schritt. Ein professionell geführtes Beschwerdemanagement (wie in unserer Option A) ist hier ein wichtiger Baustein zur Risikominimierung.

Potenzielle Kosten bei Untätigkeit – Eine realistische Einschätzung:

  • Schlichtungsverfahren (Risiko: Mittel bis Hoch bei unbehandelten Beschwerden): Auch wenn das Verfahren selbst kostenfrei ist, bedeutet es für Sie internen Zeitaufwand für Recherche, Stellungnahmen und Kommunikation. Dies kann schnell mehrere Stunden binden. Zudem können verbindliche Anordnungen zur Nachbesserung erfolgen.
  • Bußgelder (Risiko: Anfänglich niedrig, aber bei Untätigkeit oder nach Beschwerden steigend): Bei systematischer oder fortgesetzter Nichtumsetzung der gesetzlichen Anforderungen sieht das BFSG Bußgelder bis zu 100.000 € vor. Es ist davon auszugehen, dass Behörden nach einer Übergangszeit konsequenter vorgehen werden.
  • Abmahnrisiko (Risiko: Mittel): Die genaue Rechtslage zur Abmahnfähigkeit durch Wettbewerber oder Verbände ist im Detail noch nicht abschließend geklärt, stellt aber ein nicht zu unterschätzendes potenzielles Risiko dar, wenn grundlegende Anforderungen missachtet werden.

Unsere Empfehlung – APOVENA Komplettpaket

Wie Sie unser Service konkret unterstützt

  • Wir stellen die fachgerechte und zeitnahe Beantwortung von Barrierefreiheits-Beschwerden sicher und dokumentieren dies.
  • Wir halten Ihre „Erklärung zur Barrierefreiheit“ aktuell und passen sie an neue Rechtslagen an.
  • Diese dokumentierten Bemühungen und Prozesse können im Falle einer Prüfung oder eines Verfahrens positiv gewertet werden und Ihr Risiko für weitergehende Konsequenzen reduzieren.

👉 Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen unseren Service gern ausführlich oder buchen für Sie Ihre gewählte Option.

Empfohlene Links zur Eigeninformation:

Überblick BFSG (BMAS):

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html

Infos Bundesfachstelle:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html